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    AGBs

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Fahrradverleih „Thoma Sports Titisee“ – Seestraße 2, 79822 Titisee


    1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Vertragsabschluss und Geltung der AGB

    1.1. Vertragspartner

    Vertragspartner für alle Mietleistungen ist:


    Thoma Sports Titisee

    Seestraße 2

    79822 Titisee

    (im Folgenden „Vermieter“ genannt)


    Betrieben von:

    BergBock Bike UG (haftungsbeschränkt)

    Kapellenweg 7 in 79822 Titisee


    1.2. Vertragsabschluss und Anerkennung der AGB

    Der Vertrag kommt durch Reservierung (telefonisch, per E-Mail, persönlich oder vor Ort) sowie durch die Übernahme des Fahrrads zustande.

    Mit Übergabe des Fahrrads erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als verbindlich an. Eine gesonderte Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich.

    Dies gilt auch für telefonische oder persönliche Reservierungen, bei denen der Kunde unter dem klar ersichtlichen Namen „Thoma Sports Titisee“ bucht. In diesem Fall wird auf die Online-Verfügbarkeit der AGB (z. B. durch Aushang im Ladengeschäft) hingewiesen. Der Mieter hat somit die Möglichkeit, diese jederzeit vor Vertragsschluss einzusehen. Ein besonderer Hinweis auf die AGB entfällt.

    2. Mietbedingungen Fahrräder

    2.1 Nutzung

    a. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Fahrrads samt Zubehör an, dass es sich in einem fahrtüchtigen Zustand befindet.

    b. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

    c. Das Fahrrad darf nur vom Mieter persönlich genutzt und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden.

    d. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten.

    e. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Mietfahrräder ggf. nicht vollständig der StVZO entsprechen.

    2.2 Pflichten des Mieters

    a. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich zu behandeln, es sachgemäß zu nutzen und sicher

    abzustellen. Außerhalb geschlossener Räume ist es an einem fest montierten Gegenstand zu sichern.

    b. Bei E-Bikes ist der Mieter für das rechtzeitige Laden des Akkus verantwortlich. Die Rückgabe mit leeremAkku ist erlaubt.

    c. Der Mieter muss dem Vermieter bei Rückgabe alle während der Mietdauer festgestellten Mängel mitteilen.

    2.3 Haftung des Mieters

    a. Der Mieter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Missachtung technischer Regeln entstehen.

    b. Der Mieter haftet auch für Schäden, die zu einer Wertminderung des Fahrrades führen, selbst wenn das Fahrrad weiterhin technisch nutzbar ist. Für Schäden, welche zu einer Unnutzbarkeit des Rades führen, kann der Verleiher im Ermessen der Beschaffung der Teile zur Widerinstandsetzung einen Wert festlegen und nimmt als Grundlage den Tagesverleihpreis. 

    c. Bei Diebstahl haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes sowie für alle daraus resultierenden Zusatzkosten.

    d. Eine Reparaturrechnung kann dem Mieter zur Vorlage bei einer privaten Haftpflichtversicherung ausgestellt werden.

    2.4 Reparaturen

    a. Notwendige Reparaturen, die nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, trägt der Vermieter. Eine Liste mit den Preisen für defekte oder beschädigte Teile/Zubehör befindet sich im Ladengeschäft und kann vor Fahrtantritt eingesehen werden. Ein gesonderter Hinweis ist dabei nicht notwendig.

    b. Verschleißbedingte Schäden und Schäden durch Missbrauch oder Überlastung (z. B. übermäßige Beladung) trägt der Mieter.

    c. Vor Reparaturen ist der Vermieter zu benachrichtigen. Selbstständig beauftragte Reparaturen werden nur erstattet, wenn sie vorher genehmigt wurden.

    2.5 Unfall und Diebstahl

    a. Bei Unfall oder Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

    b. Der Mieter muss einen schriftlichen Bericht vorlegen, der Namen, Adressen, Zeugen und ggf. amtliche Kennzeichen enthält.

    2.6 Rückgabe

    a. Das Fahrrad ist spätestens zum vereinbarten Mietende während der Geschäftszeiten zurückzugeben – spätestens 30 Minuten vor Geschäftsschluss.

    b. Wird die Rückgabezeit überschritten, kann der Vermieter Tagesmietpreise und weitere Schäden geltend machen.
    Bei verspäteter Abgabe besträgt die Entschädigung 50 € je angefangener halber Stunde. Beispiel: Abgabe zwischen 17:30 und 18:00 Uhr entspricht einer angefangenen halben Stunde und kostet somit 50 €. 

    c. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe aufgetretene Mängel zu beanstanden.

    3. Preise und Zahlung

    a. Die Mietpreise gelten gemäß aktueller Preisliste.

    b. Die Zahlung erfolgt vor Mietbeginn in bar oder per Kartenzahlung.

    c. Bei verspäteter Rückgabe oder Beschädigung wird eine Nachberechnung gemäß entstandenen Kosten

    vorgenommen.

    4. Haftung des Vermieters

    a. Die Nutzung der Mieträder erfolgt auf eigene Gefahr.

    b. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch eigenes Verschulden des Mieters oderDritter entstehen.

    c. Eine Haftung für Folgeschäden (z. B. Fahrtkosten, Hotelkosten) ist ausgeschlossen.

    5. Datenschutz / Fotoverwendung

    Fotos, die während der Nutzung gemacht werden, dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht

    oder verwendet werden. Persönliche Daten des Mieters werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte

    weitergegeben.

    6. Gerichtsstand

    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters in 79822 Titisee.

    7. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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